Fahrzeugverwaltung
Die jährliche Fahrzeugprüfung nach UVV (DGUV Vorschrift 70) gehört neben der Führerscheinkontrolle und den Fahrerunterweisungen (Fahrer-UVV) zu den Pflichten im Fuhrparkmanagement.
Verwalten Sie alle relevanten Fälligkeitsdaten, wie z.B. für die HU/AU, Inspektion, Reifenwechsel etc. Ihrer Fahrzeuge in einer Anwendung.
Nutzen Sie die Hiepler + Partner Anwendung für Ihre rechtsichere Dokumentationen und werden Sie rechtzeitig über die nächsten Termine informiert.
Zeitsparende Dokumentationen aller relevanten Fahrzeugprüfungen
Digitalisieren Sie alle Fahrzeug- und Objektprüfungen bequem und unkompliziert über unsere Webanwendung. So haben Sie stets alle relevanten Fristen im Blick.

Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung (HU/AU)
- Fristenüberwachung
- Erinnerung für die nächsten Untersuchung

UVV-Prüfung
- Fristenüberwachung
- Erinnerung für die nächsten Untersuchung
- Prüfung anderer Objekte z.B. Bildschirme, Rolltore, Kompressoren, Stapler uvm.

Weitere Leistungen
- KM-Stand Eingabe
- Reifenwechsel
- Inspektion
Häufig gestellte Fragen zur Fahrzeugverwaltung
Sie haben Fragen zur Fahrzeugverwaltung? Hier finden Sie alle Antworten, um direkt starten zu können.
1. Was ist die UVV-Prüfung genau?
Die UVV-Prüfung basiert auf den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) – speziell der Vorschrift DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“. Sie verlangt, dass Fahrzeuge, die im gewerblichen Kontext genutzt werden, regelmäßig auf ihren sicheren technischen Zustand hin überprüft werden.
2. Warum ist die UVV-Prüfung bei Firmenwagen notwendig
Die UVV-Prüfung ist für Arbeitgeber gesetzlich vorgeschrieben (§ 57 DGUV Vorschrift 70) und muss mindestens einmal jährlich durch eine sachkundige Person erfolgen. Sie dient der Arbeitssicherheit, indem sie Gefahren wie defekte Bremsen oder Reifen frühzeitig erkennt. Wird die Prüfung vernachlässigt, kann der Arbeitgeber im Unfallfall haftbar gemacht werden. Zudem riskieren Unternehmen den Verlust von Versicherungsschutz, da Leistungen bei fehlender Prüfung gekürzt oder abgelehnt werden können.
3. Wie oft muss die HU/AU durchgeführt werden?
Muss in der Regel alle 2 Jahre erfolgen (bei Neuwagen erstmals nach 3 Jahren).
4. Warum ist der Kilometerstand bei Firmenwagen wichtig?
Der Kilometerstand bei Firmenwagen muss sorgfältig erfasst werden, da er wichtige Funktionen erfüllt: Er ermöglicht die Nachvollziehbarkeit der Fahrzeugnutzung und zeigt Verschleiß oder mögliche Manipulationen. Wartungen, UVV-Prüfungen und Garantieansprüche richten sich oft nach gefahrenen Kilometern. Zudem dient der KM-Stand der internen Abrechnung, etwa bei Privatnutzung oder Kostenstellenzuordnung, und ist im Fahrtenbuch verpflichtend. Bei Leasingfahrzeugen hilft er, Kilometergrenzen zu überwachen und Nachzahlungen zu vermeiden. Auch für Versicherungen und das Finanzamt ist der Kilometerstand relevant, etwa zur Bewertung im Schadensfall.
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