AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hiepler + Partner GmbH

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend „AGB“, gelten für Verträge mit der Hiepler + Partner GmbH, nachfolgend „Hiepler + Partner“.

1.2 Der Kunde erkennt die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen für die gesamte Geschäftsverbindung als maßgebend an.

1.3 Die Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle Leistungen von Hiepler + Partner, soweit diese die Lizenzierung, Lieferung, Wartung, Erstellung und sonstige Dienstleistungen für sämtliche Lizenzprogramme betreffen sowie für davon unabhängige Beratungsaufträge. Soweit vertraglich vereinbart, können die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für sonstige im Vertrag bezeichnete Software gelten.

1.4 Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber. Ergänzend gelten die Bestimmungen des Urheberrechts, insbesondere die §§ 69a ff. UrhG über den Schutz von Computerprogrammen. Vor oder im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss gemachte Angaben über technische Daten sowie dem Auftraggeber überlassene Unterlagen, Abbildungen, Zeichnungen und Prospekte sind nur verbindlich, wenn Hiepler + Partner dies ausdrücklich schriftlich bestätigt.

 

§ 2 Vergütung / Zahlungsbedingungen / Aufrechnung

2.1 Soweit Leistungen nach Aufwand abgerechnet werden, gelten die vereinbarten Preise von Hiepler + Partner. Preise eines Angebotes gelten nur bei Bestellung aller angebotenen Arbeiten und Leistungen. Hiepler + Partner kann monatlich abrechnen.

2.2 Werden einzelne Leistungen später als drei Monate nach Vertragsabschluss erbracht, ist Hiepler + Partner berechtigt, etwaige nach der Angebotsabgabe eingetretene Preiserhöhungen in Rechnung zu stellen.

2.3 Für im Vertrag nicht enthaltene Arbeiten, die auf Verlangen des Kunden zusätzlich ausgeführt werden, werden die erbrachten Leistungen nach Aufwand abgerechnet.

2.4 Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind innerhalb von 10 Tagen nach dem Rechnungsdatum ohne Abzüge zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen, nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist die Hiepler + Partner GmbH berechtigt, Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 5 % p. a., bei sämtlichen wiederkehrenden Rechnungsbeträgen 5% p. a., jeweils über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Die Geltendmachung eines weiteren nachgewiesenen Schadens bleibt unberührt. Ebenso bleibt dem Kunden der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. 

2.5 Alle Preise gelten zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.

2.6 Der Auftraggeber ist – unbeschadet seines Rechts, Zahlungen wegen fehlender oder fehlerhafter Gegenleistung zu verweigern – nicht befugt, Zahlungen zurückzuhalten. Er kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder die von Hiepler + Partner anerkannt worden sind.

2.7 Hiepler + Partner kann bei Zahlungsverzug des Kunden die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restlichen Leistungen Vorauszahlung verlangen. Ein dadurch ggf. entstehender Schaden für Hiepler + Partner ist vom Auftraggeber zu tragen.

2.8 Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden berechtigen Hiepler + Partner, auch während der Laufzeit des Vertrages die weiteren Leistungen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von dem Ausgleich ausstehender Rechnungsbeträge und von der Vorauszahlung der Restvergütung abhängig zu machen.

 

§ 3 Termine und Störungen bei der Leistungserbringung

3.1 Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie von Hiepler + Partner ausdrücklich bestätigt werden.

3.2 Erbringt Hiepler + Partner seine Leistungen nicht oder nicht so wie geschuldet, so ist Hiepler + Partner zunächst eine angemessene Frist zu gewähren, die nicht kürzer als vier Wochen sein darf. Kann Hiepler + Partner binnen der Frist nicht oder nicht vertragsgemäß leisten, gelten die gesetzlichen Regelungen.

3.3 Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die Hiepler + Partner nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z. B. anderen Providern, Netzbetreibern oder Leistungsanbietern) oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Kunden zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch von Hiepler + Partner in vollem Umfang bestehen. Der Kunde kann in diesem Fall den Ersatz eines Schadens nicht verlangen.

 

§ 4 Allgemeine Haftungsbeschränkungen

4.1 Im Rahmen der Erfüllung des Auftrages haftet Hiepler + Partner für eintretende Sach- und Vermögensschäden nur, sofern Hiepler + Partner oder einem Mitarbeiter oder Beauftragten von Hiepler + Partner Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.

4.2 Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittel- und unmittelbare Folgeschäden übernimmt Hiepler + Partner ausdrücklich nicht, es sei denn, dass Hiepler + Partner oder einem Mitarbeiter oder Beauftragten von Hiepler und Partner Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.

4.3 Für den Fall, dass ein Schaden als Folge eines Datenverlustes, einer Datenbeschädigung oder eines sonstigen Umstandes auftritt, aufgrund dessen Daten nicht mehr wie vorgesehen verwendet werden können, so haftet Hiepler + Partner nur, falls Hiepler + Partner oder einem Mitarbeiter oder Beauftragten von Hiepler und Partner Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann und der Kunde durch angemessene und dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gewährleistet hat, dass die Daten in zumutbarer Weise wiederbeschafft werden können. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, angemessene und dem Stand der Technik entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen, um eine Beeinträchtigung von Daten durch Computerviren oder ähnliche Phänomene, die eine Unbrauchbarmachung von Daten herbeiführen, zu verhindern. Anderenfalls muss sich der Kunde im Falle eines Schadenseintritts ein entsprechendes Mitverschulden zurechnen lassen. Ansprüche des Kunden gegen Hiepler + Partner, die auf unabdingbaren gesetzlichen Vorschriften, z. B. dem Produkthaftungsgesetz beruhen, bleiben von vorgenannten Regelungen unberührt.

4.4 Für Schäden jedweder Art, die als Folge eines Verstoßes gegen gesetzliche Datenschutzbestimmungen auftreten, haftet Hiepler + Partner nur für den Fall, dass Hiepler + Partner oder einem Mitarbeiter oder Beauftragten von Hiepler und Partner Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.

4.5 Hiepler + Partner haftet, außer bei Personen und Sachschäden, nur bis zur Höhe des Auftragswertes. Bei laufend zu zahlender Pauschale ist die Haftung auf die in dem Jahr zu zahlende Pauschale begrenzt, in dem der einzelne Schadensfall entstand. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt dem Kunden vorbehalten.

 

§ 5 Sonstiges

5.1 Es gilt deutsches Recht. Soweit für Auftraggeber, die ihren Geschäftssitz im Ausland haben, das ins deutsche Recht übernommene UN-Kaufrecht anzuwenden wäre, wird dieses ausgeschlossen.

5.2 Änderungen und Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform.

5.3 Gerichtsstand gegenüber einem Vollkaufmann, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Hauptsitz von Hiepler + Partner.

5.4 Hiepler + Partner ist berechtigt, alle Leistungen des Vertrages auch durch Dritte (Subunternehmer) unter Berücksichtigung des Datenschutzes erbringen zu lassen.

5.5 Die Hiepler + Partner hat mit bestimmten Partnern Vereinbarungen zur Vermarktung und Unterstützung ihrer Produkte und Leistungen geschlossen. Soweit ein Hiepler + Partner Geschäftspartner Lizenzprogramme zu diesen AGB vermittelt, gelten ausschließlich diese AGB. Die Hiepler + Partner GmbH ist weder für die Geschäftstätigkeit des Hiepler + Partner Geschäftspartners verantwortlich, noch für irgendwelche Zusagen, die dieser dem Kunden gegenüber macht oder für Produkte und Leistungen, die der Hiepler + Partner Geschäftspartner unter eigenen Verträgen anbietet.

5.6 Hiepler + Partner kann Verträge auf ein anderes Hiepler + Partner Unternehmen übertragen.

5.7 Ansprüche aus diesem Vertrag verjähren, soweit gesetzlich nicht früher oder einzelne Arten von Ansprüchen nicht gesondert geregelt sind, innerhalb von drei Jahren.

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Hiepler + Partner behält sich bis zur vollständigen Tilgung des Kaufpreises das Eigentum an gelieferten Sachen vor. Der Kunde erwirbt durch Entgegennahme, Installation, Weitergabe oder irgendein auf Eigentum hindeutendes Verhalten nicht das Eigentumsrecht auf die gelieferten Sachen, ehe die o. g. Voraussetzungen erfüllt sind. Dies gilt auch jedem Dritten gegenüber, der die Lage kannte oder kennen musste.